Kosten & Erstattung
Die entstehenden Kosten berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif die Behandlungskosten in der Regel nur anteilig - bitte informieren Sie sich daher bei Ihrer
Versicherung.
Nach der Sitzung geht Ihnen eine Rechnung zu, welche Sie dann bitte, innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Ich weise darauf hin, dass meine Behandlungskosten unabhängig von einer eventuellen Übernahme durch Ihre Krankenversicherung von Ihnen in Vorleistung zu begleichen sind.
Selbstzahler/Gesetzliche Krankenkassen
Als Selbstzahler rechnen Sie bitte mit einem Betrag von 115 €.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen leider nicht. Allerdings besteht für gesetzlich versicherte Patienten die Möglichkeit, eine
Zusatzversicherung abzuschließen und die Heilpraktikerrechnungen sowie die ausgestellten Rezepte als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.
Hinweis
Falls Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen frühestmöglich, spätestens 24 Stunden telefonisch vorher abzusagen.
Für Vorbereitung und Behandlung reserviere ich ausreichend Zeit für Sie, daher behalte ich mir vor, bei unentschuldigtem Nichterscheinen ein Ausfallshonorar in Höhe von 45,- Euro in Rechnung zu
stellen.
Meine Leistungen sind gem. §4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit.